Abrechnung

KIDI ist Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen.

In 99 Prozent der Fälle übernimmt die Sozialversicherung die anfallenden Kosten, dass heißt die Krankenkasse, die Pflegekasse oder in bestimmten Fällen auch das Sozialamt.

  • Krankenkassen:
    Meist über Einzelfallentscheidungen, Grund- und Behandlungspflege nach
    SGB 5 § 37/1 bzw. § 37/2.

  • Pflegekasse:
    Sollte Ihr Kind aufgrund seiner Krankheit entsprechend eingestuft sein, gibt es die Möglichkeit, nach SGB 11 § 38 bzw. SGB 11 § 39 Fördergelder aus den Pflegekassen zu erhalten.
  • Sozial- und Jugendamt:
    In bestimmten Fällen ist es möglich durch eine Eingliederungshilfe nach
    SGB 8 § 35a bzw. Jugendhilfegesetz nach SGB 8 § 20 und 27 gefördert zu werden.
  • Bei vorliegender Verordnung sind alle Kranken- und Pflegekassen sowie das Sozialamt zur Kostenübernahme verpflichtet.

    Die Abrechnung erfolgt von unserer Seite direkt mit der zuständigen Stelle.

    Grundlage für die Erbringung von Leistungen ist eine Verordnung der häuslichen Pflege durch den Haus- / Kinderarzt.

    Wenn Zusatzleistungen außerhalb der Verordnung erbracht werden sollen oder gar keine Verordnung vorliegt können wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen.

    Gerne zeigen wir Ihnen auch in einem persönlichen, kostenlosen Beratungsgespräch auf, welche Möglichkeiten bei Ihnen bzw. Ihrem Kind zur Verfügung stehen.


    KIDI ambulante Kinderkrankenpflege

    Wir helfen Ihnen gerne

    Professionelle Hilfe sollte gerade für Kinder und Jugendliche selbstverständlich sein.

    Die erfahrenen Mitarbeiter von KIDI sind bei Fragen zur Finanzierung, sowie den entsprechenden Antragstellungen gerne behilflich!
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